Fahrbefähigung für Kleinkrafträder (Scooterführerschein)
Kann mit 14 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Kleinkrafträdern bis zu 50 ccm. Auch alle Volljährigen, die keinen anderen Führerschein besitzen, müssen einen zwölfstündigen Kurs besuchen, um die Fahrbefähigung zu erlangen.
A1
Kann mit 16 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung nicht über 11 KW.
A2
Kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 KW. Inhaber des "A1" bzw. "B" Führerscheins müssen nur eine praktische Prüfung ablegen.
A3
Kann mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Krafträdern jeglichen Hubraumes und jeglicher Motorleistung. Er wird automatisch erlangt, wenn man seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Kategorie A2 besitzt.
Die praktische Prüfung muss mit einem Kraftrad von mindestens 35 KW abgelegt werden.
B
Kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Personenkraftwagen (PKW) mit höchstens neun Sitzplätzen und von Lastkraftwagen (LKW) mit einem Gesamtgewicht bis zu 3500 kg. Ausserdem ist es auch erlaubt einen leichten Anhänger bis 750 kg zu ziehen.
Falls der Anhänger über 750 kg wiegt, reicht der B Führerschein sofern das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge die 3500 kg nicht überschreitet und das Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse der Zugmaschine nicht überschreitet.
Zudem dürfen in Italien Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm und einer Motorleistung bis zu 11 KW gelenkt werden.
C
Kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Lastkraftwagen (LKW) mit einem Gesamtgewicht über 3500 kg bis zu 7500 kg. Falls der Kandidat das 21. Lebensjahr erreicht hat können auch LKWs über 7500 kg gelenkt werden.
D
Kann mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Autobussen (alle Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätze).
BE
Kann mit 18 Jahren erlangt werden. Ermöglicht dem Inhaber des Führerscheins B einen schweren Anhänger (über 750 kg) zu ziehen, falls das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge die 3500 kg überschreitet. Der BE wird ausserdem benötigt, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Pkw's überschreitet (auch wenn beide Gesamtmassen zusammen unter 3500 kg liegen).
CE
Kann mit 18 Jahren erlangt werden und ermöglicht es Lastzüge und Sattelschlepper zu lenken.
DE
Kann mit 21 Jahren erlangt werden und ermöglicht es Busse mit Anhänger, sowie Gelenksbusse zu lenken.
CAP-Bescheinigung
KB: kann mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Taxifahrzeugen und Mietwagen mit Fahrer.
Berufsführerschein CQC
Der Berufsführerschein ersetzt den Führerschein der Kategorie CAP "C" und CAP "D" und ist seit 10.09.08 Pflicht zum Lenken von Autobussen ("D" , "DE"), bzw. seit 10.09.09 Pflicht zum Lenken von LKWs mit Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ("C" bzw. CE").
Wir bieten Kurse für die Erlanung des Berufsführerscheins an!
Für Inhaber des Führerscheins "C" bzw. "CE" ab 18 Jahren:
Kurs von 140 Stunden erlaubt das Lenken von LKWs bis zu 7,5 t
Kurs von 280 Stunden erlaubt das Lenken von allen LKWs
Für Inhaber des Führerscheins "C" bzw. "CE" ab 21 Jahren:
Kurs von 140 Stunden erlaubt das Lenken von allen LKWs
Für Inhaber des Führerscheins D" bzw. "DE" ab 21 Jahren:
Kurs von 140 Stunden erlaubt das Lenken von Autobussen bis zu 16 Sitzplätzen und Linienfahrten mit einer Reichweite von max 50 km.
Kurs von 280 Stunden erlaubt das Lenken von allen Autobussen
Für Inhaber des Führerscheins "D" bzw. "DE" ab 23 Jahren:
Kurs von 140 Stunden erlaubt das Lenken von allen Autobussen
Wer bereits im Besitz des CQC für den Warentransport ist muss für die Erlangung des CQC für den Personentransport einen Kurs von 37,5 Stunden besuchen und umgekehrt!!
Der Berufsführerschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Verlängerung des Berufsführscheins: Kurs zu 35 Stunden.