Seit 12.11.2010 erhält man die Fahrübungs-bescheinigung („foglio rosa“) erst nach erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung!
Für die Einschreibung benötigen Sie folgende Dokumente:
- ärztliches Zeugnis des Amtarztes mit Foto und Stempelmarke zu € 14,62 (für den Scooterführerschein und die CAP-Bescheinigung muß das ärztliche Zeugnis nicht mit Foto versehen sein!)
- anamnestisches Zeugnis (Hausarzt)
- Identitätskarte bzw. Führerschein
- Befähigungsnachweis für Kleinkrafträder („Scooterführerschein“)
- drei Fotos
- Steuernummer
- Minderjährige (A1-Führerschein + Scooter) benötigen die schriftliche Erlaubnis eines Elternteils/Erziehungsberechtigen und eine Fotokopie dessen Identitätskarte
- Nicht Eu-Bürger müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen
Die Gültigkeit des Fahrübungsscheins ("foglio rosa") ist auf sechs Monate beschränkt! In diesem Zeitraum darf man maximal zwei Mal zur praktischen Prüfung antreten, andernfalls muß die theoretische Prüfung wiederholt werden!
Der Fahrübungsschein ermächtigt Sie mit Ihrem Fahrlehrer, als auch mit Personen (max. 60 Jahre), die seit mindestens zehn Jahren im Besitz des Führerscheins derselben Klasse oder im Besitz einer höheren Führerscheinklasse sind, zu fahren. Das Kraftfahrzeug muss mit einem Kennzeichen mit dem Buchstaben „P“ versehen sein (bei uns erhältlich).